Die Hötzel, RFS & Partner Medien GmbH hat zum 01.01.2015 den Kommentar zum Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie NRW von RA Hans Michael Weiss und den Kommentar zum ETV 13. ME von RA Hans Michael Weiss und RA Marc Henning Galperin übernommen.
Die Werke können wie gewohnt über diesen Onlineshop bezogen werden.
Rechtsanwalt Hans Michael Weiss, langjähriger Leiter der Tarifabteilung des Verbandes METALL NRW in Düsseldorf, hat seinen - von Dr. Dr. Jürgen Ziepke in den 50er Jahren begründeten und bundesweit bekannten - Praxiskommentar zuletzt 2011/12 komplett überarbeitet. Der EMTV wurde danach durch den Tarifabschluss vom 14. Februar 2018 umfangreich ergänzt. Genannt seien die Regelungen zur verkürzten Vollzeit, die umfangreiche Modifikation der sog. 18%-Klausel und die bestimmten Beschäftigtengruppen zugestandene Wahloption „Freie Tage statt T-ZUG (A)“.
Im November 2018 wurde schließlich die tiefgreifende Umgestaltung des (vormaligen) EMTV (jetzt MTV) abgeschlossen. Der MTV ist im Zuge dessen (ohne weitere materielle Änderungen) völlig neu strukturiert worden (einhergehend mit der Veränderung der Nummerierung) und beinhaltet seitdem 54 statt vormals 25 Paragrafen, die dem Lauf des Arbeitsverhältnisses folgend aufgebaut und sprachlich vereinfacht worden sind.
Hans Michael Weiss ist 2020 ruhestandsbedingt aus dem Berufsleben ausgeschieden. Die Überarbeitung der Vorauflage übernahmen sein Nachfolger als Leiter der Tarifabteilung von METALL NRW, RA Max Breick, sowie RA Thorsten Armborst und Ass. Jur. Anne Wiersberg, die beide seit vielen Jahren in der Tarifabteilung von METALL NRW tätig sind. Die 6. Auflage mit Rechtsstand (Gesetzeslage und Rechtsprechung) Oktober 2022 erläutert mit über 1000 Druckseiten die Tarifbestimmungen des MTV Metall NRW sowie das hierdurch berührte Arbeitsrecht (u.a. Arbeitszeitrecht, Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlungsrecht, Befristungsrecht). Dieser Kommentar zu einem der meistangewendeten Tarifverträge bietet wegen der häufig ähnlichen Bestimmungen zudem Hilfestellungen für die Anwendung der Tarifverträge der sonstigen Tarifgebiete der M+E-Industrie und auch anderer Branchen.
Die zweite Auflage des Kommentars zum Manteltarifvertrag Stahl erschien vor gut zehn Jahren und ist seit langem vergriffen. Zehn Jahre sind in der Entwicklung des Arbeitsrechts, die gleichermaßen durch den Gesetzgeber, die Rechtsprechung und die Tarifvertragsparteien vorangetrieben wird, eine lange Zeit. Auch der Manteltarifvertrag selbst wurde vornehmlich in den Bestimmungen über die Arbeitszeit mehrfach ergänzt und geändert.
Die Verfasser haben deshalb den Neuabschluß des Manteltarifvertrags Stahl vom 05. März 1989 zum Anlaß genommen, den Kommentar auf der Grundlage des neuen Vertrages und unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Gesetzgebung und Rechtsprechung neu zu bearbeiten. Dem Text des Tarifvertrages folgend, wollen sie der betrieblichen Praxis eine möglichst vollständige Darstellung der allgemeinen Arbeitsbedingungen in der Stahlindustrie in die Hand geben. Tarifgeschichtliche Entwicklungen wurden da aufgezeigt, wo es für ein besseres Verständnis sowie für Anwendung und Auslegung tariflicher Bestimmungen sinnvoll erschien. Hinweise auf andere Tarifverträge der Stahlindustrie beziehen sich in erster Linie auf das Tarifgebiet von Nordrhein Westfalen.
Der Mitbegründer des Kommentars, Dr. Werner Stumpfe , ist aus dem Kreis der Verfasser ausgeschieden.
Rechtsanwältin Ingrid Schäfer ist als Mitautorin hinzugetreten.
Regelmäßig gegen Jahresende tauchen in der betrieblichen Praxis Rechtsfragen im Zusammenhang mit den betrieblichen Sonderzahlungen (13. Monatsentgelt - betrieblich meist "Weihnachtsgeld" genannt) auf. Die in unserem Verlag erscheinende neue Kommentierung kommt einem vielfach aus der betrieblichen Praxis der Metallindustrie geäußerten Wunsch nach, dieses mannigfaltig geänderte und durch viele Gerichtsurteile konditionierte Rechtsgebiet umfassend zu erläutern.
In Zeiten einer sich verschlechternden Konjunktur ist die Anrechnung von Tarifentgelterhöhungen auf übertarifliche Entgeltbestandteile von besonders aktueller Bedeutung. Die Schrift "Anrechnung und Widerruf" bietet eine Anleitung und Rechtsprechungsübersicht für den Betriebspraktiker und seinen Berater.
Rechtsanwalt Weiss, langjähriger Leiter der Tarifabteilung des Verbandes METALL NRW in Düsseldorf, hat es übernommen, auch die 5. Auflage des bewährten und von Dr. Dr. Ziepke gegründeten Praxiskommentars zu schreiben. Auf mehr als 1.000 Druckseiten wird ausgehend von den 26 Paragraphen des Manteltarifvertrages das komplette hierdurch berührte Arbeitsrecht betriebsnah erläutert.
Es galt über 50.000 Gerichtsentscheidungen seit 1999 auf Relevanz zu überprüfen und die Kommentierung entsprechend zu aktualisieren. Zudem ist der Manteltarifvertrag bekanntlich 2001 im Zuge der Tarifreform sowie im Zusammenhang mit der ERA-Einführung mit Wirkung ab 2004 zum Teil deutlich überarbeitet worden, so z. B. in den Berechnungsvorschriften.
Dies berücksichtigt die neue Kommentierung genauso wie die immer stärker werdenden Einflüsse der europäischen Rechtsetzung (z. B. beim Urlaub und der Arbeitszeit), die Schuldrechtsreform, das AGG und die sonstigen Neufassungen der Gesetzesbestimmungen der letzten 12 Jahre.
110,00 €*
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