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Produktinformationen "ETV 13. Monatseinkommen METALL NRW"

Regelmäßig gegen Jahresende tauchen in der betrieblichen Praxis Rechtsfragen im Zusammenhang mit den betrieblichen Sonderzahlungen (13. Monatsentgelt - betrieblich meist "Weihnachtsgeld" genannt) auf.
Die in unserem Verlag erscheinende neue Kommentierung kommt einem vielfach aus der betrieblichen Praxis der Metallindustrie geäußerten Wunsch nach, dieses mannigfaltig geänderte und durch viele Gerichtsurteile konditionierte Rechtsgebiet umfassend zu erläutern.     

Inhaltsverzeichnis "ETV 13. Monatseinkommen METALL NRW"

Die Autoren, RA Weiss und RA Galperin, sind aufgrund ihrer Tätigkeit beim Arbeitgeberverband METALL NRW (dem Tarifträgerverband für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens) mit den Tarifverträgen, der betroffenen Arbeitsrechtsmaterie und den konkreten betrieblichen Fragen umfassend vertraut und haben es gerne übernommen, die grundlegende Neukommentierung dieses Rechtsgebiets zu erstellen.

Den Erläuterungen liegen die Vorschriften und Fragestellungen aus dem neuen "Einheitlichen Tarifvertrag über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens" (ETV 13. ME) der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom 18. Dezember 2003 zugrunde.
Der ETV TV 13. ME ist der für die Betriebe der Metall- und Elektroindustrie NRW nach der Einführung des Entgeltrahmenabkommens (ERA) verbindliche Tarifvertrag.

Den Zeitpunkt der ERA-Einführung im Betrieb bestimmt der Arbeitgeber. Viele Betriebe werden ERA voraussichtlich 2005 / 2006 einführen. Ab März 2009 ist ERA für alle tarifgebundenen Betriebe verbindlich.

 

Der bis zu diesem Zeitpunkt betrieblich weiterhin gültige TV 13. ME vom 11. Dezember 1996 wird in dieser Kommentierung in geeigneter Form selbstverständlich ebenfalls mitbehandelt.
Die beiden Tarifverträge unterscheiden sich weitgehend nur redaktionell - bedingt durch die mit ERA einhergehende Vereinheitlichung aller Regelungen für bisherige Arbeiter und Angestellte - und nicht materiell, so dass sich die Autoren entschieden haben, die Erläuterungen grundsätzlich auf Basis des kommenden neuen Tarifvertrages zu schreiben. Eine abgedruckte Synopse zeigt die Unterschiede des bisherigen zu dem neuen Tarifvertrag auf.

 

Die NRW-Tarifverträge zum Weihnachtsgeld entsprechen in weiten Passagen strukturell und zum Teil sogar im Wortlaut den Sonderzahlungstarifverträgen der anderen Tarifgebiete der Metall- und Elektroindustrie, aber auch den tariflichen Regelungen anderer Branchen.
Neben den Tarifbestimmungen werden zudem die allgemeinen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Hintergründe erläutert. Weiterhin wird dem Umstand Rechnung getragen, daß Sonderzahlungen zunehmend eine Reihe von Sonderbehandlungen erfahren (etwa im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung, bei Altersteilzeit, etc).
Ein weiteres Kapitel ist den Fragestellungen bei übertariflichen Sonderzahlungen gewidmet. Damit haben die Ausführungen eine über die reine Tarifkommentierung der METALL NRW-Tarifverträge hinausgehende Bedeutung.

 

Die Kommentierung hat den Rechtsstand vom Juli 2005 und orientiert sich in Aufbau und Anspruch an dem in unserem Verlag erschienenen Kommentar von Ziepke / Weiss zum Manteltarifvertrag Metall NRW, der einer Vielzahl von Lesern und Anwendern in der betrieblichen Praxis bekannt sein dürfte.