Kommentar zum MTV Metall NRW 6. Auflage

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Produkthinweis: von RA Hans Michael Weiss, aktualisiert und überarbeitet von RA Thorsten Armborst, RA Max Breick und Ass. Jur. Anne Wiersberg 6. Auflage 2023, Format DIN A5, broschiert
Produktnummer: RV10047
ISBN: 978-3-9810781-6-9
Produktinformationen "Kommentar zum MTV Metall NRW 6. Auflage"

Rechtsanwalt Hans Michael Weiss, langjähriger Leiter der Tarifabteilung des Verbandes METALL NRW in Düsseldorf, hat seinen - von Dr. Dr. Jürgen Ziepke in den 50er Jahren begründeten und bundesweit bekannten - Praxiskommentar zuletzt 2011/12 komplett überarbeitet. Der EMTV wurde danach durch den Tarifabschluss vom 14. Februar 2018 umfangreich ergänzt. Genannt seien die Regelungen zur verkürzten Vollzeit, die umfangreiche Modifikation der sog. 18%-Klausel und die bestimmten Beschäftigtengruppen zugestandene Wahloption „Freie Tage statt T-ZUG (A)“.

Im November 2018 wurde schließlich die tiefgreifende Umgestaltung des (vormaligen) EMTV (jetzt MTV) abgeschlossen. Der MTV ist im Zuge dessen (ohne weitere materielle Änderungen) völlig neu strukturiert worden (einhergehend mit der Veränderung der Nummerierung) und beinhaltet seitdem 54 statt vormals 25 Paragrafen, die dem Lauf des Arbeitsverhältnisses folgend aufgebaut und sprachlich vereinfacht worden sind.

Hans Michael Weiss ist 2020 ruhestandsbedingt aus dem Berufsleben ausgeschieden. Die Überarbeitung der Vorauflage übernahmen sein Nachfolger als Leiter der Tarifabteilung von METALL NRW, RA Max Breick, sowie RA Thorsten Armborst und Ass. Jur. Anne Wiersberg, die beide seit vielen Jahren in der Tarifabteilung von METALL NRW tätig sind.
Die  6. Auflage mit Rechtsstand (Gesetzeslage und Rechtsprechung) Oktober 2022 erläutert mit über 1000 Druckseiten die Tarifbestimmungen des MTV Metall NRW sowie das hierdurch berührte Arbeitsrecht (u.a. Arbeitszeitrecht, Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlungsrecht, Befristungsrecht).
Dieser Kommentar zu einem der meistangewendeten Tarifverträge bietet wegen der häufig ähnlichen Bestimmungen zudem Hilfestellungen für die Anwendung der Tarifverträge der sonstigen Tarifgebiete der M+E-Industrie und auch anderer Branchen.